Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

$1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Biobauernhofs Menzel (vgl. Bergjosl)

§2 Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind der Biobauernhof Menzel (vgl. Bergjosl) im nachfolgenden Vermieter genannt und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

2.2 Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen

 

§3 Vertragsabschluss, Anzahlung

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes direkt mit dem den Vermieter oder über Booking.com zustande.

 

§4 Zahlungsbedingungen

4.1 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.

4.2 Die Preise können vom Vermieter dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.

4.3 Der Gast verpflichtet sich, eine Anzahlung von 40% spätestens 14 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Restzahlung von 60% ist spätestens 5 Tage (einlangend) vor Anreise fällig. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Gast. 

4.4 Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort zu entrichten.

4.5 Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr erheben.

 

§5 Beginn, Verlängerung und Ende der Beherbergung

5.1 Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

5.2 Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

5.3 Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Vermieters.

5.4 Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Abreise des Gastes mit dem Vermieter vereinbart wurde. Darüber hinaus kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis zu 100 % des vollen gültigen Logispreises verrechnen.

5.6 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

5.7 Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast

(a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter und seinen Leuten einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldigt macht;

(b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;

(c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

5.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst

 

§6 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

6.1 Rücktritt des Gastes, Stornierung

(a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.

(b) Der Vermieter hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

(c) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Bei einer Stornierung wird folgende Entschädigung geltend gemacht:

Rücktritt bis

45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

44 – 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

32 – 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

21 – 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

11 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

6.2 Der Gast kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

 

6.3 Rücktritt des Vermieters

(a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter‐ oder Weitervermietung vorliegt; der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht.

(c) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. (d) Der Vermieter hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 20 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(e) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt dagegen die Wohnung bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

(f) Auch wenn der Gast die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet

6.4 Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

 

§7 Haftung, Verjährung

7.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

7.2 Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen §970 ABGB für die vom Gast eingebrachten Sachen. Die Haftung des Vermieters ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Vermieter übergeben oder an einem von diesem angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Kommt der Gast der Aufforderung des Vermieters, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Vermieter aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Vermieters ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des Vermieters begrenzt. Ein Verschulden des Gastes ist zu berücksichtigen.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu EUR 500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf EUR 100,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Vermieter Anzeige erstattet.

7.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Vermieter ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

7.5 Der Vermieter haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.6 Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Vermieters darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. EUR 1.000,00 für Sachschäden und auf max. EUR 500,00 für Vermögensschäden begrenzt.

7.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

7.8 Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

7.9 Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

 

§8 Rechte des Gastes

8.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.

8.2 Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

 

§9 Pflichten des Gastes

9.1 Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages sind eventuell noch offene Leistungen zu bezahlen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, usw. anzunehmen.

9.2 Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

9.3 Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Vermieter in Anspruch zu nehmen.

9.4 Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden. Haustiere sind nicht erlaubt. Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.

9.5 Der Gast ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit entstehende Schäden in den Mieträumen, hat der Gast ebenfalls unverzüglich dem Vermieter zu melden. Kommt der Gast dieser Pflicht nicht nach, steht ihm eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Der Gast verpflichtet sich außerdem, sich an die Hausordnung zu halten.

 

§10 Rechte des Vermieters

10.1 Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Vermieter das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten. (gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.)

10.2 Der Vermieter hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen. (gesetzliches Pfandrecht des Vermieters)

10.3 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Vermieters, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind und die gesondert in Rechnung gestellt werden können, werden bei der Abreise des Gastes abgerechnet.

 

§11 Pflichten des Vermieters

11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

11.2 Durch den Vermieter gespeicherte Daten werden lt. DSGVO verarbeitet (siehe Datenschutzerklärung). Videoaufzeichnungen erfolgen ausschließlich im Außenbereich unseres Grundstückes und dienen zu unserer und Ihrer Sicherheit. Diese Aufzeichnungen werden nur in begründeten Einzelfällen ausgewertet und nach 72 Stunden ab Aufnahme gelöscht.

 

§12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

12.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

12.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

12.4 Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt.

12.5 Es gilt das Recht der Republik Österreich.

12.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.